Jugendschutz am Faschingsball der Kolpingsfamilie

Der Schutz der Jugend ist uns sehr wichtig. Aus diesem Grund sind auf unseren Veranstaltungen alkoholfreie Getränke billiger oder höchstens gleich teuer wie alkoholhaltige Getränke.

Um die Jugend zu schützen und auch die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen
sind einige Regeln zu beachten.

Als Erstes besteht für den Zutritt prinzipiell Ausweispflicht! Dieser ist beim Einlass vorzuzeigen.

Jugendliche unter 18 Jahren unterliegen besonderen Auflagen. Um diese Auflagen erfüllen zu können wird
beim Einlass von jedem unter 18-jährigen ein Pfand von 20 € einbehalten und quittiert.
Diese 20 € bitte mit einplanen, sie werden beim Verlassen der Veranstaltung zurückerstattet.

Für Jugendliche unter 14 Jahre ist um 22 Uhr Schluss.

Für Jugendliche 14 – 17 Jahre ist um 24 Uhr Schluss.

Dies gilt nicht wenn ein Erziehungsberechtigter oder eine Aufsichtsperson anwesend ist.
Auch in diesem Fall muss 20 € Pfand hinterlegt werden.

Die Übertragung der Aufsichtspflicht der Eltern an einen Bevollmächtigten bedarf
zwingend der Schriftform, hierzu bitte unser bereitgestelltes Formular, welches beim
Vorverkauf aufliegt oder auch als Download verfügbar ist, ausgefüllt und unter-
schrieben mitbringen. Auch mit Aufsichtspflichtübertragung ist ein Pfand von 20 € fällig.

Beim Einlass erfolgt eine Farbkennzeichnung aller Besucher
zur Regelung des Alkoholkonsums.